Legate und Erbschaften - Enfants du Monde Legate und Erbschaften - Enfants du Monde

Legate und Erbschaften

Eine grossherzige Geste mit weitreichender Wirkung

Schenken Sie benachteiligten Kindern und Frauen die Aussicht auf eine bessere Zukunft, indem Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken. Das Vermögen, über das Sie heute verfügen, wird deren Leben morgen verändern. Wenn Sie einen Teil Ihres Nachlasses einer Sache widmen möchten, die Ihnen am Herzen liegt, wie beispielsweise Enfants du Monde, kann selbst 1 % Ihres Vermächtnisses einen Unterschied machen!

Die von Enfants du Monde erhaltenen Legate und Erbschaften sind dank unseres Status als gemeinnützige Organisation zu 100 % von der Erbschaftssteuer befreit. Somit wird das Vermögen, das Sie weitergeben, vollständig der Unterstützung benachteiligter Kinder und Frauen zugutekommen.

Enfants du Monde ist zudem seit 1971 mit dem Zewo-Gütesiegel zertifiziert, einem Garant für Transparenz im Umgang mit den erhaltenen Spenden.

Ein von einer Fachperson geprüftes Testament – kostenlos

Damit Ihre letzten Wünsche respektiert werden, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Sie können es online erstellen und dank unserer Partnerschaft mit Legal Testa kostenlos von einer Fachperson des Schweizer Rechts prüfen lassen – eine Online-Plattform, die von auf Nachlassplanung spezialisierten Schweizer Anwältinnen und Anwälten entwickelt wurde.

Auf dieser Website werden Sie Schritt für Schritt durch die Online-Erstellung Ihres persönlichen Testaments geführt. Geben Sie am Ende den Code EDMWILL ein, um von der kostenlosen Prüfung zu profitieren. Ihr Testament wird innerhalb von fünf Tagen von einer Fachperson des Schweizer Rechts überprüft.

Erstellen Sie Ihr Testament

Sein Testament selbst verfassen

Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch selbst verfassen. Dazu finden Sie unsere Empfehlungen weiter unten.

Im Namen der Kinder und Frauen, die davon profitieren werden, danken wir Ihnen von ganzem Herzen.

Mehr über Testamenten

Verschiedene Arten von Testamenten

Es gibt zwei Arten von Testamenten, die am weitesten verbreitet sind:

Das eigenhändige Testament

Dies ist die einfachste Form, um Ihren letzten Willen festzulegen.

Sie müssen es vollständig von Hand schreiben, einschließlich des genauen Datums der Abfassung, und es unterschreiben. In einem eigenhändigen Testament müssen Sie alle Personen und/oder Organisationen angeben, denen Sie einen Teil Ihres Erbes hinterlassen möchten, indem Sie so viele Informationen wie möglich angeben, wie den Namen, die vollständige Adresse sowie den Anteil Ihres Erbes, der für sie bestimmt ist.

Die Elemente, die zwingend im Testament enthalten sein müssen, sind die folgenden:

  • Die Überschrift „Testament“

  • Die Identität des Erblassers, nämlich Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum

  • Die Aufhebung aller eventuellen vorherigen Testamente (sofern vorhanden)

  • Die testamentarischen Verfügungen: Es ist möglich, entweder einzeln oder kumulativ ein bestimmtes Gut oder einen bestimmten Betrag zu vermachen. In diesem Fall muss genau angegeben werden, welches Gut oder welcher Betrag (oder Prozentsatz) an welche Person (natürliche oder juristische Person) übertragen wird, und die Kontaktdaten der benannten Erben müssen angegeben werden. Für Enfants du Monde muss folgendes angegeben werden: l’association Enfants du Monde, Rue de Varembé 1, 1202 Genève

  • Die Erwähnung eines Testamentsvollstreckers, sofern Sie einen ausgewählt haben

  • Der Ort, das Jahr, der Monat und der Tag, an dem das Dokument erstellt wurde

  • Die Unterschrift des Erblassers am Ende des Testaments, um den gesamten Inhalt abzudecken. Es ist wichtig, dass der Testator seinen Vor- und Nachnamen angibt und seine übliche Unterschrift verwendet, um keine Zweifel an der Identität des Erblassers aufkommen zu lassen.

 

Das öffentliche Testament

Um ein öffentliches Testament zu erstellen, müssen Sie einen Urkundsbeamten oder Notar hinzuziehen und in Anwesenheit von zwei Zeugen sein. Dieser wird Ihre letzten Willen aufsetzen, von Ihren Zeugen unterzeichnen lassen und das unterzeichnete Dokument aufbewahren. Achtung: Ihre Zeugen dürfen nicht zu Ihren gesetzlichen Erben gehören oder als Begünstigte in Ihrem Testament eingetragen sein.

Sie können Ihr Testament kostenlos in Ihrer Wohngemeinde hinterlegen. Unter Einhaltung der Formvorschriften können Sie Ihr Testament jederzeit ändern, widerrufen oder vernichten.

Hier sind einige übliche Formulierungen, die Sie verwenden können, wenn Sie Enfants du Monde in Ihrem Testament begünstigen möchten:

  • Für eine Erbschaft: „Nach der Auszahlung aller Erbanteile möchte ich das verbleibende Vermögen wie folgt aufteilen: 50% an X (Vorname) Y (Nachname) und 50% an die association Enfants du Monde, Rue de Varembé 1, 1202 Genève.“

  • Für ein Vermächtnis: „Ich vermache der association Enfants du Monde, Rue de Varembé 1, 1202 Genève, den Betrag von CHF 1’000.-.“

Die Broschüre Legate und Erbschaften bestellen

    Unsere Verpflichtungen  
    • Ihr Legat oder Ihre Erbschaft transparent und verantwortungsvoll einsetzen. Von 100 Franken fliessen 86 Franken direkt in unsere Projekte vor Ort.
    • Alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihren spezifischen Wünschen hinsichtlich der Zuweisung Ihrer Unterstützung für ein bestimmtes Projekt oder Land nachzukommen.
    • Sie auf Wunsch vertraulich und persönlich treffen, an einem Ort Ihrer Wahl, um gemeinsam zu besprechen, wie wir dank Ihrer Nachlassregelung die Zukunft benachteiligter Kinder und Mütter verbessern können.
    • Ihnen unsere Organisation näherbringen, indem wir Ihnen unsere Programme persönlich und in einem privilegierten Rahmen vorstellen.
    • Sie bei Bedarf an eine vertrauenswürdige Notarin oder einen vertrauenswürdigen Notar zu verweisen, damit Sie fachlich beraten werden.

    Adma, Schüler in Burkina Faso

    Es hat mir sehr geholfen, dass der Unterricht und die Schulbücher sowohl auf Französisch als auch auf Mooré, meiner Muttersprache, waren. Jetzt kann ich gut lesen! Später möchte ich gerne Lehrer werden.

    Revidiertes Schweizer Erbrecht per 1. Januar 2023, was ändert sich?

    Das Schweizerische Gesetz erlässt klare und genau definierte Regeln für die Aufteilung von Nachlässen in seinem Hoheitsgebiet.

    Es sieht zum Beispiel einen Mindestvorbehalt vor, der den gesetzlichen Erben zu hinterlassen ist, den sogenannten Pflichtteil. Gesetzliche Erben sind Ihr Partner (Ehegatte, Ehegattin oder eingetragener Partner) und Ihre Verwandten (Ihre Kinder oder, wenn Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern oder sogar Ihre Großeltern). Daher ist es bei einer Nachlassregelung also nicht möglich, alle seine Vermögenswerte zum Nachteil seiner gesetzlichen Erben zugunsten Dritter zu vererben. Die freie Quote lässt jedoch die Möglichkeit offen, andere Personen, die Ihnen am Herzen liegen, und auch Wohltätigkeitsorganisationen in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

    Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, wird der Nachlass nach schweizerischem Recht aufgeteilt. Alle Vermögenswerte werden ausschließlich den gesetzlichen Erben zugewiesen

    Ab dem 1. Januar 2023 wurden mehrere Änderungen im schweizerischen Erbrecht eingeführt. Der Pflichtteil für die Nachkommen beläuft sich nun nur noch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, anstelle der bisherigen ¾, und die Eltern verlieren ihren Pflichtteil komplett. Diese Änderungen ermöglichen es Ihnen, über einen größeren Teil Ihres Vermögens frei zu verfügen.

    Rechtsanwalt Jérémy Carrat, Fachanwalt für Erbrecht, beantwortet alle Fragen zu den Auswirkungen der Erbrechtsreform. (Link zur Neuigkeit https://www.edm.ch/fr/media-publication/actualites/reforme-droit-successions oder zum PDF des Interviews mit Jérémy Carrat)

    Wenn Sie sich einen Überblick über Ihren Nachlass verschaffen möchten und wissen wollen, wie Ihr Erbe verteilt wird, machen Sie hier den Erbschafts-Check. So erfahren Sie, welcher Teil Ihren gesetzlichen Erben vorbehalten ist und welche freie Quote Sie für Ihre Liebsten oder Organisationen wie Enfants du Monde hinterlassen könnten.

    Wir danken Ihnen von Herzen, wenn Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, unsere Schweizer NGO in Ihr Testament zu berücksichtigen. Ihre Unterstützung wird Kindern und schwangeren Frauen zugutekommen, die im Mittelpunkt unserer Projekte stehen.

    Ihre Ansprechperson für Legate und Erbschaften

    Möchten Sie ein Vermächtnis hinterlassen oder Enfants du Monde in Ihrem Testament bedenken?

    Gaëlle Cuillerot, Verantwortliche für Legate und Kommunikation, steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen diskret und vertraulich zu beantworten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

    Tél. : +41 22 798 88 86
    Email : gaelle.cuillerot@edm.ch

    Meine Spende macht den Unterschied

    Zum Beispiel:

    Mit einem Legat von 500 Franken:

    Ich spende medizinische Geräte an 2 Gesundheitszentren in Nepal, um eine qualitativ hochwertige Versorgung von schwangeren Frauen und ihren Neugeborenen zu ermöglichen.

    Mit einem Legat von 1 000 Franken:

    Ich finanziere die Fortbildung in Mütter- und Kindergesundheit für 50 Gesundheitsmitarbeiter in Bangladesch.

    Mit einem Legat von 50 000 Franken:

    Ich unterstütze ein Bildungsprojekt in Niger, das es ermöglicht, 700 Schüler*innen zur Schule zu schicken und 5 Schulen für Kinder zu bauen, die noch nie zur Schule gegangen sind.

    ICH SPENDE
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